24.12.2018

Vorgabe der EU macht Kontokosten vergleichbar

Die seit Jahren niedrigen Zinsen schmälern die Geschäfte und vor allem Gewinne der Banken. „Mir doch egal, geschieht denen ganz recht...“ mag der eine oder andere vielleicht sagen. Doch aufgepasst, der Phantasie der Banken waren seither kaum Grenzen gesetzt, wenn es darum ging Geschäfte zu machen. Auch nicht wenn diese auf Kosten der angeblich so geschätzten Privatkunden gingen.

Der Wandel im Geldmarkt und vor allem die Niedrigzinspolitik haben zu einem regelrechten Wildwuchs in Sachen Gebühren für Privatkunden geführt. So werden teilweise Gebühren erhoben wie sie abstruser nicht sein könnten und machen das vermeintlich kostenlose Girokonto zur Kostenfalle. Besonders beliebt beispielsweise sind Gebühren für Überweisungen mittels herkömmlichen Überweisungsträger (Papier) aber auch Kosten für das Geldabheben am hauseigenen Automat sind keine Seltenheit. Es sind sogar Fälle bekannt, bei denen für jede Kontobewegung eine Gebühr erhoben wurde.
Der gutgläubige Kunde, der in erster Linie auf die Kontoführungsgebühren blickt bekommt von dem ganzen Wirrwarr unter Umständen zunächst überhaupt nichts mit, geschickt wurden diese Kosten verschleiert im Dunklen gehalten.

EU-Richtlinie macht Kontokosten transparent

Was der deutsche Gesetzgeber nicht richten konnte muss die EU retten. So gilt seit 31.10.2018 eine EU-Richtlinie die Banken dazu zwingt alle Kosten einmal jährlich in einer sogenannten Entgeltinformation offen zu legen. Dies nicht irgendwie und möglichst verschleiert, sondern in einer einheitlichen Form, welche die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin vorgibt.
Genauer gesagt werden die 19 wichtigsten Zahlungskontendienste benannt wie z.B. Überweisungen, welche in einheitlicher Form dargestellt werden müssen und somit auch für den ungeübten Verbraucher transparent vergleichbar sind.

Eine gute Sache, wenn auch mit Makel

Alles in Allem ist die EU-Vorgabe eine gute Sache, doch wären wir nicht in Europa wenn es nicht auch hier einen Makel gäbe. Von allein kommt die Entgeltinformation nämlich nicht, zumindest nicht zum Bestandskunden. Dieser muss an die Bank herantreten und diese einfordern.
Weiter ist auch noch zu erwähnen, dass die Daten nicht rückwirkend für das gesamte Jahr 2018 bereitgestellt werden müssen, sondern erst ab dem Stichtag (31.10.2018). Somit ist ein brauchbarer Vergleich erst etwas später möglich.

Nutzerkommentar (1 Themen)

  21.01.2019 👱💬 Kommentar von Bruci

Kosten fürs Girokonto

Das ist ja schön wenn es hier angeblich eine Richtline gibt. Meine Bank weiß davon aber nix. Wenigstens zu Jahreswechsel hätte ich ja wohl was bekommen müssen.
#Kosten #Girokonto

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